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Wir fordern den Kantonsrat und die Regierung des Kantons Solothurn auf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen und Massnahmen zu ergreifen, die dazu führen, dass…
- die Erklärung der Menschenrechte Art. 26, Abs. 3 umgesetzt wird.
„Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“
Menschenrechte sind Rechte, die unabhängig von den finanziellen Verhältnissen in Anspruch genommen werden können. - der Art. 41 der Schweizerischen Bundesverfassung konsequent angewendet wird:
„Die Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Kinder und Jugendliche sich nach ihren Fähigkeiten bilden können.“
Die Petition kann von allen Personen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Wohnort unterschrieben werden
UnterstützerInnen der freien Bildungswahl
Die Dynamik in der Welt nimmt zu und Standardlösungen werden nicht erfolgreich sein. Deshalb ist es zentral, dass unser Schulsystem Vielfalt und Innovation fördert. Und diese innovativen Angebote müssen für alle zugänglich sein, damit wir nicht in eine Zweiklassengesellschaft abrutschen.
Die gd-Schule Bratsch besuchen Kinder aus allen finanziellen Schichten und mit allen pädagogischen Profilen. Die soziale Gleichstellung ist momentan nur möglich, weil Spenden von Unternehmen und Privatpersonen die fehlenden Beiträge ausgleichen und die Gemeinde Gampel-Bratsch uns fördert. Bildungsbudgets wären DIE Lösung für uns, um diesen sozialen Werten langfristig treu bleiben zu können.
„Wir Eltern wollen kein staatliches Bildungsmonopol, sondern Bildungsvielfalt und zwar für alle Kinder nicht nur für die Reichen.“
„Unsere Schule muss erneuert werden. Dafür braucht es: Freie Schulwahl, autonome Schulen und Chancengleichheit für alle.“
Begründung
Mit der Umsetzung dieser beiden Artikel sollen Initiative und Verantwortung der Erziehungsberechtigten gestärkt und ein vielfältiges, bedürfnisgerechtes Angebot von Bildungsmodellen gefördert werden. Eltern sollen echte Schulmodell-Varianten vorfinden, welche für sie umsetzbar sind, das heisst ohne finanzielle und andere einschränkende Hürden.
In einem solch vielfältigen Angebot sollen nicht-staatliche Schulen mit einer Schülerpauschale öffentlich finanziert werden. Eltern, deren Kinder die Volksschule besuchen, sollen frei wählen können, wo der Schulbesuch erfolgt. Auch soll mit der Umsetzung der beiden Artikel die Bildung von Kindern zu Hause durch engagierte Erziehungsberechtigte unter Aufsicht des Kantons ermöglicht werden.
- Die Erziehungsberechtigten tragen die Gesamtverantwortung für das Wohl ihrer Kinder – auch in der Bildung. Dazu brauchen sie jedoch entsprechende Entscheidungskompetenzen. Deshalb muss das Menschenrecht der freien Bildungswahl für alle umgesetzt werden.
- Viele engagierte Lehrkräfte geben täglich ihr Bestes für die Kinder. Trotzdem stossen die Volksschulen – wie verschiedene Studien zeigen – im Bemühen, allen Kindern gerecht zu werden, an Grenzen. Beispiele:
Schulabbruch: Jedes Jahr brechen ca. 5’000 Jugendliche frustriert die Schule ab = hohe soziale Folgekosten.
Therapien: Der UNO-Kinderrechtsausschuss kritisiert, dass in der Schweiz zu viel ADHS diagnostiziert und zu häufig Psychopharmaka verschrieben werden.
Bildungsdefizite: Die unzureichende Schulbildung von rund 20% der Schulabgänger (OECD) kostet unsere Gesellschaft jährlich 1 Milliarde Franken (Studie des Bundes).
Deshalb braucht es verschiedene Bildungsmodelle und den Zugang für alle Kinder, egal aus welcher sozialen Schicht sie stammen. - In manchen Fällen kann eine nichtstaatliche Schule den Bedürfnissen der Kinder besser gerecht werden. Familien, die eine solche Schule wählen, zahlen doppelt: Steuern für die Staatsschulen und Schulgeld für die nichtstaatliche Schule.
Deshalb ist die Schulwahlmöglichkeit, die abhängig ist vom Portemonnaie, sozial ungerecht.
Studie OECD in 27 Ländern mit 180’000 Schülerdaten:
Freie Bildungswahl und Autonomie erhöhen die Schulqualität, Chancengerechtigkeit und Effizienz im Bildungswesen.
elternlobby solothurn
Janine Basile
Stockackerweg 4
4628 Wolfwil
www.elternlobby.ch
Spendenkonto
40-207631-4,
Vermerk Petition SO