Kantonale Übersicht
Link: Übersicht alle Schulgesetze Schweiz nach Kantonen.
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Finanzelle Beiträge an das Schulgeld
Sie möchten in Ihrer Wohngemeinde Unterstützung für Ihre Elternbeiträge erhalten? Sie können in Ihrer Gemeinde einen Antrag zur Einführung eines Reglements für die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten stellen:
- Mögliches Vorgehen in Ihrer Wohngemeinde zur Erstellung eines Reglements für Gemeindebeiträge an Freie Schulen [PDF].
- Antrag zur „Einführung eines Reglements für die Ausrichten von Beiträgen an die Kosten für Eltern für den Besuch von Kinder an nichtstaatlichen Schulen“ [PDF]
Kantonale Unterstützung für Schulen in privat-rechtlicher Trägerschaft
Folgende Kantone unterstützen Schulen in privat-rechtlicher Trägerschaft teilweise:
- Die Kantone Jura unterstützt Privatschulen mit 45% der Betriebskosten.
- Die Kantone BL, BE und ZG bezahlen ca. 20 % der Schulkosten mit Pro-Kind-Pauschalen. Diese gehen direkt an die Schulen oder an die Eltern oder zur Hälfte an beide. Die Internationalen Schulen erhalten zum Teil erleichterte Bedingungen für den Betrieb, weil sie als Standortvorteil für den Kanton betrachtet werden.
- Einige Gemeinden bezahlen eine durchschnittliche Pro-Kind-Pauschale, die den Kosten eines Kindes an der Staatsschule entspricht. Beispiele: Mörschwil und Häggenschwil SG haben keine eigene staatliche Oberstufe.