Begriffserklärung
Freie Schulen
- eine neue Kategorie von Schulen
Ziel der Elternlobby ist ein vielfältiges Bildungswesen, das den sehr unterschiedlichen Bildungsbedürfnissen der Kinder gerecht wird und in dem die Verantwortung der Eltern für deren Wohl - auch in der Schule - respektiert wird. Dazu sollen die Eltern unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine ihrem Kinde entsprechende Schule wählen können. Nebst staatlichen Schulen sollen sie auch sogenannte „Freie Schulen“ wählen können.
Kategorie: Staatsschulen Freie Schulen Privatschulen
Trägerschaft: öffentlich-rechtliche freie Trägerschaft privat-rechtliche
Trägerschaft (nicht gewinnorientiert) Trägerschaft
Finanzierung: öffentlich finanziert öffentlich finanziert privat finanziert
Zugang: offen für alle Lernenden offen für alle Lernenden eingeschränkter
Zugang
Staatsschulen:
Staatsschulen sind Schulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Sie nehmen alle Kinder auf und werden öffentlich finanziert. Das Volksschulgesetz sieht vor, dass staatliche Schulen – ähnlich wie private Schulen - Schwerpunkte setzen und sich profilieren können. Mit der freien Schulwahl wird diese Profilierung und damit ein vielfältigeres und bedürfnisgerechteres Staatsschulangebot gefördert. Gleichzeitig wird den Eltern ermöglicht, aus den verschiedenen Angeboten auswählen zu können.
Freie Schulen:
Freie Schulen sind Schulen in freier Trägerschaft und können das pädagogische Modell frei wählen. Sie erfüllen die gleichen Aufgaben wie die staatlichen Schulen und unterstehen staatlicher Aufsicht. Sie sind offen für alle Kinder wie die staatlichen Schulen und werden öffentlich finanziert. Da sie kein zusätzliches Schulgeld verlangen dürfen, erfüllen sie die gleichen Bedingungen wie staatliche Schulen und sind für alle Familien unabhängig vom Einkommen wählbar.
Privatschulen:
Privatschulen haben eine privat-rechtliche Trägerschaft und dürfen Schulgeld verlangen. Sie können gewinnorientiert arbeiten und Kinder aus finanziellen, religiösen oder anderen Gründen ausschliessen.
Freie Schulen und Privatschulen sind nicht dasselbe. Der Kanton entscheidet über die Anerkennung als freie Schule.