Update: Petitionen „Bildungswahl für alle statt für wenige“
Am 20. November 2019, dem Tag des Kindes, wurden Petitionen in folgenden Kantonen eingereicht:
BE, BL, BS, FR, GR, SG, VS, ZH
Die Petitionen fordern die Kantonsbehörden auf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die dazu führen, dass
- die Erklärung der Menschenrechte Art. 26, Abs. 3 umgesetzt wird:
„Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen,
die ihren Kindern zuteil werden soll.“ - die Vielfalt von Schulmodellen und die Autonomie der Schulen gefördert werden.
- nichtstaatliche Schulen mit einer Schülerpauschale öffentlich finanziert werden, wenn sie
dadurch den offenen und unentgeltlichen Zugang für alle Kinder gewährleisten.
Bisherige Reaktionen der Behörden:
BE: Der Regierungsrat „sieht aktuell keinen Handlungsbedarf“. Eine Arbeitsgruppe des Grossen Rates wird aber nächstes Jahr das Anliegen der Petition näher prüfen.
BL: Die Petition wurde von der Bildungs- Kultur- und Sportkommission beraten. Die Kommission hat dabei zwei Vertreter des Petitionskomitees angehört und hat dem Landrat einstimmig empfohlen, die Petition zur Kenntnis zu nehmen. Eine Kommissionsminderheit wollte die Petition sogar als Postulat überweisen, was aber mit 9 : 4 Stimmen abgelehnt wurde. Im Landrat wurde der Kommissionsbericht verlesen und ohne Gegenstimme zur Kenntnis genommen.
BS: Am 25.3.20 hat die Petitionskommission die Petitionen „Bildungswahl für alle statt für wenige“ und „Bildung zu Hause ermöglichen“ in einem Kurzbericht als „erledigt“ erklärt, ohne die Petenten vorher angehört zu haben. Die Erledigung der Petitionen wurde mit der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung begründet.
FR: Der Grosse Rat hat die Petition mit 86 : 3 Stimmen abgelehnt. Dieser Entscheid wurde mit folgendem Leitsatz begründet: „Öffentliche Gelder für öffentliche Schulen, private Gelder für private Schulen“. In einem in den Freiburger Nachrichten erschienenen Leserbrief machte Karin Lerch deutlich, dass es der Elternlobby mit ihrer Petition gerade darum geht, nichtstaatliche Schulen als öffentliche Schulen anzuerkennen, wenn sie wie die staatlichen Schulen offen zugänglich für alle Kinder sein wollen. Das wären dann keine Privat-schulen, sondern sogenannte Freie Schulen, d. h. öffentliche Schulen mit privatrechtlicher Trägerschaft.
GR: Die Regierung lehnt die Petition mit folgender Begründung ab: Eine freie Schulwahl würde die Mehrsprachigkeit und Idiome im Kanton gefährden. Ausserdem würde eine organisatorische Überforderung und Schwächung der Strukturen drohen. Die Petition ist nun der grossrätlichen Kommission für Bildung und Kultur zur Vorberatung zugewiesen worden.
SG: Der Regierungsrat sieht in seiner Stellungnahme „keinen Handlungsbedarf“. Dies trotz Präsentation von 20 Medienberichten, die deutlich zeigen, dass die Staatschulen in ihrem Bemühen, allen Kindern gerecht zu werden, an deutliche Grenzen stossen und eine erhebliche Minderheit „zwischen Stuhl und Bank fällt“. Der Kantonsrat wurde in einer kurzen mündlichen Mitteilung über den Eingang der Petition informiert. Über den Inhalt erfuhr er nichts.
VS: Die Kantonsregierung glaubt, dass mit einer freien Schulwahl die Berggemeinden benachteiligt würden. Zudem befürchtet sie eine Zweiklassengesellschaft, welche die Chancengleichheit der Kinder und den sozialen Zusammenhang gefährden würden.
ZH: Für die Bildungsdirektorin Silvia Steiner ist eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit ein wichtiges Anliegen. Sie meint, mit dem Lehrplan 21 sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Im Hinblick auf den tiefen Ja-Stimmenanteil für die freie Schulwahl im Jahre 2012 erscheint ihr das Anliegen der Petition „zurzeit politisch nicht mehrheitsfähig“. Eine Diskussion in der Bildungskommission oder im Kantonsrat fand nicht statt.
Wie weiter?
Die negativen Reaktionen der Behörden auf unsere Petitionen zeigen, dass es noch viel Aufklärungsarbeit braucht, um die Öffentlichkeit und die Politik von der Notwendigkeit von Alternativen zur staatlichen Regel-schule im öffentlichen Bildungswesen zu überzeugen. Parlamentarische Vorstösse auf Kantonsebene könnten dazu ein wichtiges Mittel sein.
Bitte: Wenn Sie in Ihrem Kanton Parlamentarier/innen kennen, welche für eine Liberalisierung des Bildungswesens offen sind, bitten wir Sie, uns diese Personen zu melden. Unsere Mailadresse: admin@elternlobby.ch
Wir bleiben dran!
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
Weitere Informationen
Keine Mitbestimmungsmöglichkeit mehr für Eltern
Gesetz: «Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung»
„Über die Aufnahme der Angebote der Speziellen Förderung entscheidet vorbehältlich von § 46 die Schulleitung.“ 😮