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Die Petitionen sind eingereicht- was passiert jetzt?
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Die Petition «Freie Bildungswahl für alle statt für wenige» wurde in 11 Kantonen mit insgesamt über 11'000 Unterschriften eingereicht. Die kantonalen Gruppen versuchen jetzt, mit den zuständigen Behörden und Politikern/Politikerinnen in Dialog zu treten, um effektive und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.

Erstmals freie Schulwahl in St.Gallen
Seraina Hess (Tagblatt 12.7.2019)
Zum ersten Mal in der Geschichte…

Briefbuchaktion: Kinder haben Rechte - auch in der Bildung!
30 Jahre Kinderrechte in der Schweiz
Liebe Familien, Lehrer,…

Grenzen des staatlichen Schulsystems
Viele Medienberichte und Studien zeigen, dass die Staatschulen…

Erneuter Anlauf für freie Schulwahl für alle
Heute können nur Reiche die Schule für ihre Kinder wählen…

BS/BL: Vortrag zum Thema "Unser Leben ohne Schule"
Am Freitag dem 20. April findet der Vortrag „Unser Leben ohne…

LU: Interview mit Martina Amato zum Thema Homeschooling - Tele 1 Video
Wenn aus einer Krise eine Chance wird
Martina Amato unterrichtet…

Newsletter September 2017
Basel-Land: Béatrice Scholtes: Abstimmungskampf gegen Streichung…

«Bürokraten fürchten den Einfluss der Eltern»
Enid Oita und Pia Amacher wollen das Monopol der Volksschule…

Ihre Schule ist ein Wunschkonzert
Die Kinder der Familie Toth aus Milken BE gehen nicht zur Schule.…

Auf Kosten der Kinder gespart - Leserbrief Präsidentin Elternlobby Luzern
Als Reaktion auf den Artikel «Schülermangel an Privatschulen»,…

elternlobby am «Festival de la terre» mit André Stern
Der Stand beim «Festival de la terre» in Lausanne war ein grosser…
Portfolio Einträge

Meine Lebensgeschichte mit Asperger-Syndrom und Hochbegabung
Meine Lebensgeschichte mit Asperger-Syndrom und Hochbegabung
Ein…

Erfolgreicher Rekurs eines Elternlobby-Mitgliedes
Eine zweisprachige Familie im St. Galler Rheintal entschied sich, ihre Tochter wegen Schulschwierigkeiten in der International School unterrichten zu lassen. Später wurde dem Kind von seinem Arzt eine Psychomotoriktherapie verordnet. Für Schüler und Schülerinnen der öffentlichen Schule bezahlt die Wohngemeinde diese Therapie. Im vorliegenden Fall verweigerte die Gemeinde die Kostenübernahme. Begründet wurde dies mit dem vom Erziehungsdepartement gelieferten Hinweis auf die „Unteilbarkeit des Angebotes der öffentlichen Schule“.