Vernehmlassungen zur Streichung der Elternbeiträge

Der Verein elternlobby baselland reichte 2006 die formulierte Verfassungs-Initiative „Bildungsvielfalt für alle“ ein. Regierungsrat und Landrat lehnten diese ab. Der Gegenvorschlag des Parlaments für eine Erhöhung der Schulgeldbeiträge an Eltern von jährlich 2’000.- auf neu 2`500.- Franken pro Kind wurde am 30. November 2008 mit fast 57% Ja Stimmen vom Volk angenommen. Seit dieser Abstimmung wird nun bereits zum 3. Mal versucht, diesen Volksentscheid rückgängig zu machen.

Vernehmlassung der elternlobby baselland

Vernehmlassung zur Vorlage des Regierungsrats Baselland an den Landrat: „Streichung der pauschalen Privatschulgeldbeiträge“

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10 Gründe für die Beibehaltung der Elternbeiträge in Baselland

Finanzielle Auswirkungen für den Kanton

Tatsachen, die in der Vorlage des Regierungsrates nicht erwähnt werden: Der Finanzhaushalt wird nicht, wie der Regierungsrat behauptet, mit der Streichung der Beiträge langfristig entlastet, sondern langfristig belastet.

1) Neue Klassenbildungen sind teuer

Um im Bildungswesen Geld einzusparen, hat der Regierungsrat beschlossen, bei der Klassenbildung die maximale Schülerzahl zu erreichen. Damit kann sehr schnell die Situation entstehen, dass, wenn nur wenige Kinder aus finanzieller Not, statt in die privat finanzierte Schule in die mit Steuergeldern finanzierte Staatsschule zurückkehren, dies sofort zur Neubildung von Klassen führen wird. Pro neu gebildete Klasse können Mehrkosten von etwa 450’000 Franken entstehen. Wenn pro Jahrgang und pro Schulkreis eine Klasse neu gebildet werden muss, kann dies für den Kanton zu Mehrkosten von etwa 9’450’000 Franken führen.

2) Neuer Schulraum nötig

Um im Bildungswesen Geld einzusparen, hat der Kanton Schulhäuser abgestossen und somit die Möglichkeiten, Raum für neue Klassen zu schaffen, bereits eingeschränkt. Ein weiteres Problem ist bereits durch das Amt für Volksschulen (AVS) erkannt. Momentan sind sehr kleine Jahrgänge in der Sekundarschule. Bereits ab 2017/2018 werden die Schülerzahlen steigen und im Jahr 2020 wird der Schulraum knapp werden. Die auf diesen Moment zu erwartenden zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus den privat finanzierten Schulen werden diese Probleme noch verschärfen. Neubauten von Schulraum sind im Investitionsprogramm nicht vorgesehen. Auch erlauben es die finanziellen Probleme des Kantons nicht, weitere Neuinvestitionen zu tätigen. Es kann nicht Zweck dieser Sparmassnahme sein, mittels Anmiete von Containern Schulraum zu erstellen. Die Kosten wären in Kürze höher als die Sparmassnahme.

3) Mehrkosten für Gemeinden

Die meisten Gemeinden müssen bereits heute sehr viel Geld investieren, um Platz für Klassen zu schaffen, welche durch die Verschiebung der 6. Klasse von der Sekundarstufe I in die Primarstufe notwendig geworden ist. Wird der Lehrplan 21 umgesetzt, bedeutet dies, dass mehr Schulraum benötigt wird. Auch hier werden die Klassen aufgefüllt. Die Gemeinden nun mit neuen Schülerinnen und Schülern zu belasten, deren Eltern sich privat finanzierte Schulen nicht mehr leisten können, führt zu massiven Mehrkosten für die Gemeinden. In einzelnen Gemeinden kann schon eine sehr geringe Zunahme von Schülerinnen und Schülern zusätzliche Klassen erfordern.

4) Indirekte Kosten für Material, Lehrmittel, Lager, Ausflüge, Administration

Es werden keinerlei Angaben zu den Kosten gemacht, welche dem Kanton direkt oder indirekt über die Schule pro Kind entstehen. Wenn wir die Ausgaben betrachten, die für die Schule anfallen als direkt zurechenbare Kosten pro Schüler, sind diese pro Jahr kaum weniger als 2’500.-. Wir denken da an Schullagerbeiträge, Schulausflüge, Verbrauchsmaterial, Lehrmittel oder an den Aufwand der Schuladministration. Wenn diese Aufwendungen gleich hoch sind wie die Kantonsbeiträge, entsteht dem Kanton durch diese Streichung keine Ersparnis.

5) Je mehr Kinder eine privat finanzierte Schule besuchen, umso mehr spart der Kanton

Ein Kind, das eine privat finanzierte Schule besucht, kostet den Kanton jährlich nur 2’500.- Fr. Dagegen kostet eine Schülerin oder ein Schüler z.B. auf der Sekundarstufe I über 24’000.- bis 28’000.- Franken plus die Investitionskosten für die erforderlichen Immobilien. Wenn der Kanton wirklich sparen will, muss er von dieser gewaltigen Differenz profitieren, indem er den Kantonsbeitrag nicht streicht, sondern erhöht!

Je mehr  Schülerinnen und Schüler eine nichtstaatliche Schule besuchen, umso mehr spart der Kanton. Statt das Risiko einzugehen, für an die Staatsschule wechselnde Privatschülerinnen und  -schüler über 20’000.- Franken pro Jahr zu bezahlen, sollte der Kanton den Erfolg der billigeren Pro-Kind-Pauschale von 2’500.- Franken feiern. Gab es 2005/2006 lediglich 1’244 Schülerinnen und Schüler, die eine privat finanzierte Schule besuchten, sind es heute 1’500. Eine Zunahme von 20%. Diese 250 Schülerinnen und Schüler sparen Kanton und Gemeinden viel Geld. Etwa die Hälfte davon besuchen die Sekundarstufe I. Der Kanton sparte nur schon an diesen 125 privat finanzierten Schülerinnen und Schüler etwa 3’125’000 Franken. Eine Erhöhung der Beiträge würde dazu führen, dass mehr Kinder, auch aus einkommensschwächeren Familien, sich eine alternative Schule leisten könnten. Laut einer Studie, die von Ex-Regierungsrat Peter Schmid in Auftrag gegeben wurde, spart der Kanton jährlich zwischen ca. 5 -11 Millionen mit Eltern, die ihre Kinder an eine privat finanzierte Schulen schicken. Heute dürften es mehr sein. Die Eltern bezahlen Schulgeld an die privat finanzierte Schule und tragen zusätzlich mit den Steuern die Kosten der Staatsschulen mit. Das Schulgeld kann nicht mehr von den Steuern abgezogen werden.

6) Mehrkosten für sondertherapeutische Massnahmen

Momentan weisen Lehrpersonen die Eltern von Kindern mit speziellen Bedürfnissen gerne auf die Möglichkeit hin, ihr Kind an eine privat finanzierte Schule zu schicken. Insbesondere bei Schulen, die von den Eltern die einkommensabhängige Schulgelbeiträge verlangen, haben die jährlichen 2’500 Fr. pro Kind einen massgeblichen Einfluss auf die Schulwahl. Wenn diese Kinder an die Staatsschule wechseln, sorgt dies nicht nur für eine Steigerung der allgemeinen Kosten, sondern es fallen auch zusätzliche Kosten für sonderpädagogische Massnahmen an. Auch die Schulleitungen und Lehrpersonen werden stark beansprucht. Dies ist ein Nachteil für die Bildungschancen aller Kinder.

7) Attraktivität von BL als Wirtschaftsstandort fällt ohne pauschale Elternbeiträge

Wenn ein Expat zwei Jahre in der Schweiz verbringt, will er seine Kinder in eine privat-finanzierte Schule schicken, damit sie anschliessend in ihr angestammtes Schulsystem zurückzukehren können. Baselland ist der einzige Kanton in der Nordwestschweiz, der den Eltern Schulgeldbeiträge von 2’500.- Fr. pro Kind bezahlt. Baselland ist deshalb für  Expats ein attraktiver Wohnkanton. Die meisten Expats sind genau diejenigen Steuerzahler, die wir in Baselland haben wollen: Hohes Einkommen, unselbständig erwerbend, Mieter. Diese bringen die grössten Steuererträge. Dass der Kanton Baselland diesen Standortvorteil aufgeben will, ist nicht nachvollziehbar. Es sind die Gemeinden wie Reinach, Aesch und Arlesheim, die stark profitieren von der International School. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung ist dies ein weiteres Argument, um international orientierte Unternehmen für den Kanton Baselland zu gewinnen. Eine Streichung der Beiträge wäre somit ein Rückschlag für die Standortpolitik und die Wirtschaftsförderung.

Finanzielle Auswirkungen für Eltern

Alle Eltern wünschen sich für Ihre Kinder eine gute Schulbildung. Unabhängig vom Einkommen entscheiden sich einige Eltern für eine privat finanzierte Schule. Viele Familien würden durch die Streichung der kantonalen Elternbeiträge an das Existenzminimum gedrängt.

8) Sparmassnahmen verschärfen die Situation speziell für Eltern mit mittlerem und unterem Einkommen

Das Durchschnittseinkommen der Eltern liegt zum Beispiel bei der Rudolf Steiner Schule Mayenfels bei brutto 95’000.- jährlich (netto ca. 81’700.-). Ein Drittel der im Kanton Basel-Land wohnenden Mayenfels – Eltern Familien, lebt unter dem Existenzminimum (Richtlinien Notbedarf Kanton Baselland). Sollten alle vom Kanton geplanten Sparmassnahmen vom Parlament angenommen werden, bedeutet das für eine Familie mit 3 Kindern Mehrkosten von ungefähr jährlich 9’300.- Franken. (Zusammengezählt: Wegfall der Kantonsbeiträge für Privatschulbesuch für 3 Kinder 7’500.-, U- Abo für Kinder 900.-, Prämienverbilligung 900.-)

9) Nicht jedes Kind passt in das staatliche Schulsystem

Beispiel: 40-50% der Schüler an der Schule Mayenfels sind Quereinsteiger. Das heisst, sie haben von der Staatsschule an eine privat finanzierte Schule gewechselt. Die Eltern machen diesen Schritt aus einer Notsituation heraus.

10) Jedes Kind hat Anrecht auf unentgeltliche Schulbildung

Internationale Abkommen, wie die Erklärung der allgemeinen Menschenrechte 1948 Art. 26, Abs 3, der Sozialpakt 1966 etc. weisen darauf hin. Im ZGB Art 301 l. obliegen den Eltern die Entscheidungen, die das Wohl des Kindes in der Erziehung sicherstellen. Die Eltern wissen am besten, welche Schule optimal zu ihren Kindern passt. Es steht nirgends geschrieben, dass nur der Staat der alleinige Bildungsanbieter sein muss. Mit einem NEIN zur kurzsichtigen Sparmassnahme wird vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien geholfen an ihrer Schule zu bleiben.

Mit freundlichen Grüssen

Heini Mundwiler, elternlobby baselland
Béatrice Scholtes, elternlobby baselland
Pia Amacher, Präsidentin elternlobby schweiz

Kontakt für Fragen und Inputs: Telefon 061 711 96 84, info@elternlobby.ch

Die elternlobby setzt sich kantonal und national für mehr Bildungsfreiheit und die freie Schulwahl ein. Sie können uns mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen.

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