Rechtlose Stellung der Eltern
Zürichsee-Zeitung, 18. August 2020 / Ausgabe vom 3. August „Eltern müssen Schulgeld zahlen wegen Streit mit Schule“
Der Bundesgerichtsentscheid zu einem Schulstreit zeigt beispielhaft die weitgehend rechtlose Stellung der Eltern im heutigen Bildungssystem. Die Eltern tragen die Gesamtverantwortung für das Wohl ihres Kindes. Es sollte daher ihr gutes Recht sein, sich zu wehren, wenn sie dieses Wohl in der vom Staate zugewiesenen Schule in Gefahr sehen, etwa durch bestimmte Verhaltensweisen einer Lehrperson. Für den Fall, dass es zwischen Schule und Eltern keine einvernehmliche Lösung gibt, sollte eine unabhängige Beschwerdeinstanz eine dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung, zum Beispiel ein Schulwechsel, anordnen können, ohne finanzielle Nachteile der Eltern zu bewirken. Das bisherige Fehlen einer solchen Beschwerdeinstanz führt dazu, dass bei einem Konflikt zwischen Schule und Eltern die Rekursinstanzen und Gerichte einseitig der Darstellung der Schule folgen. Dadurch verkommen die Gerichte zum verlängerten Arm der Schulbehörden. Das Wohl der Kinder und nicht das Recht des Stärkeren sollte wegweisend sein bei der Beurteilung einer schulischen Situation.
Erwin Ogg, Rapperswil-Jona
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