Problemsituationen zwischen Eltern und Schule

Prekäre Stellung der Eltern: Die Eltern haben im heutigen Bildungswesen eine prekäre Stellung. Als nächste Bezugspersonen sind sie am stärksten konfrontiert mit allfälligen Schulproblemen ihres Kindes. Mögliche Probleme sind u. a. Mobbing, gestörte Lehrer-Kind-Beziehung, Überforderung. Diese können bei längerer Dauer zu gesundheitlichen Störungen, ja sogar zu Suizidgedanken führen. Wenn in der Folge die Eltern ihre Sorgen um das Wohl ihres Kindes dem Lehrer oder der Schulbehörde gegenüber eröffnen, stossen sie nicht selten auf taube Ohren (s. beiliegende Fallbeispiele).

Hinter der abweisenden Haltung von Schulbehörden stecken oft finanzielle Gründe und die Angst vor Präzedenzfällen. In einem solchen Interessenkonflikt fühlen sich die Eltern ohnmächtig. Die Verantwortung, die sie als gesetzliche Vertreter ihres Kindes haben, können sie ja nur wahrnehmen, wenn sie entsprechende Handlungskompetenzen haben. Konkret: Wenn ein Kind über längere Zeit ein ungünstiges Lernumfeld hat, sollten sie die Möglichkeit haben, ohne bürokratische und finanzielle Hindernisse die Schule zu wechseln. Mit der freien Schulwahl erhalten die Eltern die rechtliche Stellung im Bildungswesen, welche zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung notwendig ist.

Erwin Ogg

Fallbeispiel 1, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

Holen Sie eine zweite Meinung ein!

Unsere Tochter erhielt mit sieben die Diagnose ADS. Der Kinderarzt/Schul-psychologe kam nach einer 20 minütigen Evaluation zu diesem Schluss. Er drückte mir Prospekte in die Hand mit der Bemerkung, Ritalin sei eine gute Lösung. Ich ging völlig beduselt nach Hause, denn das Ganze ging für mich viel zu schnell. So haben wir uns entschieden, eine zweite Meinung in der Entwicklungspädiatrie einzuholen. Der Test dauerte viel länger, ihre ganze Geschichte wurde angeschaut, auch der Sauerstoffmangel bei der Geburt spielte eine wichtige Rolle. Die IV übernimmt nun die Therapien und Medikamente (die wir ihr nicht geben). Als sie 9 jährig war, hat man uns gesagt, sie habe das Recht, eine Sonderschule zu besuchen und Ritalin sei eine gute Lösung, damit käme mehr Ruhe in die Familie, denn auch eine Träumerin hat Ausbrüche, schreit und tobt. Als Alternative besuchte unsere ganze Familie einen Osteopathen, das hat Ruhe in die Familie gebracht und uns die Augen geöffnet. Es reicht nicht, nur die Kinder zu behandeln –Eltern brauchen professionelle Unterstützung und Hilfe. Wir haben eine private Sonderschule angeschaut, aber die Ärzte und die Psychologin, die unsere Tochter betreut, haben uns abgeraten, es sei nicht die Lösung. Nun ist sie das dritte Jahr in einer Privatschule; sie fördert ihre Individualität und bietet einen Integrationsplatz. Hier wird sie auch von einer Heilpädagogin betreut. Diese Schule erlaubt die Einnahme von Ritalin nicht, es erschwere die Zusammenarbeit mit dem Kind. Ein Antrag auf Unterstützung beim Kanton wurde abgelehnt, diese Privatschule sei keine anerkannte Sonderschule. Doch eine anerkannte Internatsschule würdebezahlt. Diese kostet aber das 3-fache. Das fanden wir unlogisch, zudem wäre ein Internat in unserem Fall kontraproduktiv. Gerne hätten wir den negativen Entscheid an eine höhere Instanz weiter gezogen, aber dazu fehlt uns das Geld. Heute geht es unserer Tochter gut, sie geht gerne zur Schule, ist motiviert und wird immer selbständiger. Medikamente nimmt sie keine, wir halten gemeinsam die schwierigen Stunden aus. Wir wissen, dass sie ihren Weg machen wird und unsere Aufgabe ist es, sie dabei zu unterstützen.

Fallbeispiel 2, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

Erfolgreicher Rekurs eines Elternlobby-Mitgliedes

Eine zweisprachige Familie im St. Galler Rheintal entschied sich, ihre Tochter wegen Schulschwierigkeiten in der International School unterrichten zu lassen. Später wurde dem Kind von seinem Arzt eine Psychomotoriktherapie verordnet. Für Schüler und Schülerinnen der öffentlichen Schule bezahlt die Wohngemeinde diese Therapie. Im vorliegenden Fall verweigerte die Gemeinde die Kostenübernahme. Begründet wurde dies mit dem vom Erziehungsdepartement gelieferten Hinweis auf die „Unteilbarkeit des Angebotes der öffentlichen Schule“. Gemeint ist damit der Grundsatz, dass der Verzicht auf den Unterricht an einer öffentlichen Schule automatisch den Verzicht auf das gesamte Angebot der Schulgemeinde beinhalte.

Die Familie hatte einen solchen umfassenden Verzicht nie beabsichtigt und nie ausgesprochen. Sie fühlte sich benachteiligt und suchte Hilfe. Die Elternlobby riet zu einem Rekurs und leistete Fr. 1000.-an die Rekurskosten. Im Rekursverfahren erkannte das Erziehungsdepartement die rechtliche Unhaltbarkeit ihres eigenen Grundsatzes und hiess den Rekurs vollumfänglich gut. Die Schulgemeinde muss die Kosten für die Psychomotoriktherapie übernehmen.

Das Beispiel zeigt, dass sich Eltern nicht darauf verlassen können, dass ihre Rechte von den Schulbehörden respektiert werden. Im vorliegenden Fall liegt der Verdacht nahe, dass der erwähnte elternfeindliche Grundsatz vom ED in voller Kenntnis seiner rechtlichen Unhaltbarkeit angewendet wurde.

Recht bekommt nur, wer sich wehrt. Die Elternlobby ermutigt Eltern dazu und unterstützt sie dabei.

Michael Suter, Elternlobby

Fallbeispiel 3, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

Keine Finanzhilfe für Eltern von Problemkindern

Die Gegner der freien Schulwahl informieren sehr unseriös. Es geht nicht darum, dass reiche Eltern ihre Kinder in Privatschulen schicken können und den anderen bleibt die Volksschule. Oder dass es eine grosse Abwanderung in Privatschulen gibt. Bei guten Volksschulen wird das nicht passieren.

Unbrauchbare Vorschläge

Was ich nicht in Ordnung finde, ist, dass Eltern alles selber zahlen müssen, wenn sie in Privatschulen ausweichen. Wir zum Beispiel haben zwei Kinder in der normalen Volksschule. Unser Ältester mit starkem ADHS kam in der normalen Klasse nicht mehr nach. Er bekam starke Depressionen, verweigerte die Schule immer mehr. Vom Schulpsychologen wurde ihm aber normale Intelligenz bestätigt. Wir bekamen von der Schule wohl Vorschläge wie Kinderpsychiatrie. Unser Sohn ist elf Jahre alt! Oder lnternate. Die hatten aber nicht mal Platz für ein «Problemkind». Und es eilte, weil unser Sohn nur noch von Selbstmord redete. Mühsam fanden wir eine Schule ohne Druck, in der das Kind noch sein darf, wie es ist. Die Monterana in Degersheim. Natürlich hilft uns niemand, die Schule zu bezahlen. Nicht nur, dass wir drei Kinder mit ADHS und ADS haben, Ich muss schauen, ob ich wieder Arbeit finde, damit unser Sohn auch in Zukunft auf diese Schule kann.
Keine finanzielle Hilfe

Seine Depressionen sind verschwunden, er lächelt endlich wieder und geht gerne zur Schule. Auch von Selbstmord redet er nicht mehr. Was bleibt, ist das Unverständnis, dass die Schulgemeinde einem nicht diesen Betrag bezahlt, den das Kind in der normalen Schule kosten würde. Mit diesem Betrag könnte den «Problemkindern» geholfen werden. Und wir hätten weniger finanzielle Sorgen. Und so geht es vielen «Privatschuleltern». Dort sind viele Kinder, die nicht in die normale Schule können, weil sie zu langsam, zu hyperaktiv, zu sensibel sind. Ich bin froh, dass mein Sohn endlich wieder glücklich ist. Mit Lehrern, die Zeit für die Kinder haben. Die ohne Druck mit dem Kind arbeiten. Für die Lachen und Herumtollen normal ist. Wo das Kind noch Kind sein darf. Der finanzielle Aspekt macht mir manchmal Angst. Aber ich weiss: Wir schaffen das, für unseren Sohn.

Fallbeispiel 4, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

Die ersten beiden Primarschuljahre besucht unsere älteste Tochter an der öffentlichen Schule in unserem Dorf. Sie ging sehr gerne zur Schule, hatte eine ausgezeichnete Lehrerin, der es gelang, viel Herzlichkeit in den Unterricht zu bringen und die rasch das volle Vertrauen unserer Tochter hatte. Nach der zweiten Klasse erfolgte der in dieser Gemeinde übliche Lehrerwechsel. Nun hatte unsere Tochter bei einem jungen frisch ausgebildeten Lehrer Unterricht. Dieser junge Mann zeigte nun wenig pädagogisches Geschick. Er überforderte die Schülerinnen und Schüler zum Teil massiv und erzeugte so ein von Angst geprägtes Unterrichtsklima. Zum eigentlichen Psychoterror wurde das häufige unmotivierte Verschieben von angekündigten Prüfungen. Unsere Tochter steigerte sich eine schreckliche Schulangst hinein. Wir Eltern erlebten, dass sie bereits am Morgen beim Frühstück aus Angst vor der Schule mit den Händen zitterte.

Natürlich haben wir das Gespräch mit dem Lehrer gesucht. Nach mehreren Gesprächen wurde uns klar, dass von dieser Seite keine Lösung zu erwarten war. Der Lehrer war zwar sehr freundlich mit uns, konnte sich aber überhaupt nicht vorstellen, dass ein Schüler vor seinem Unterricht Angst haben könnte. Dadurch, dass er das Problem nicht sah, konnte er auch nichts dagegen unternehmen. Wir Eltern standen aber unter einem enormen Handlungsdruck, stand doch die Gesundheit und die Schulkarriere unserer Tochter auf dem Spiel. Wir habe unsere Erziehungsverantwortung so wahrgenommen, dass wir uns für die Rudolf Steiner Schule entschlossen haben. Die Schulangst verschwand damit sofort und unsere Tochter konnte wieder mit Freude am Unterricht teilnehmen. Sie hat uns während der ganzen Schulzeit immer wieder bestätigt, dass sie nie mehr in eine andere Schule gehen möchte. Auch die beiden jüngeren Töchter besuchten in der Folge die Rudolf Steiner Schule.

Ein gravierendes Schulproblem hat damit eine gute und ausgesprochen kostengünstige Lösung gefunden. Unverständlich bleibt allerdings, dass der Verursacher der Problematik (unsere Schulgemeinde) sich fortan die Schulkosten unserer Töchter sparen konnte, während dem wir Eltern insgesamt über Fr. 400’000 an Schulgeldern bezahlen mussten. Wie wäre die Sache wohl herausgekommen, wenn wir nicht in der Lage gewesen wären, ein Schulgeld zu bezahlen?

Der betreffende Junglehrer in unserer Gemeinde wurde schliesslich 5 Jahre später auf Initiative des Bezirksschulrates wegen pädagogischem Ungenügen entlassen. Die Schule kann sich 5 Jahre Zeit nehmen, wir Eltern können das nicht.

Fallbeispiel 5, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

Eine Familie im Toggenburg hat folgendes Problem: Einer ihrer Söhne (heute in der 2. Sek) hatte grosse Schulprobleme in der Oberstufe. Er verlor jegliche Lernmotivation, hängte ab und zeigte depressive Züge. Er wurde vor einem Jahr (Januar 09) schulpsychologisch abgeklärt. Die Schulpsychologin erkannte eine Teilhochbegabung und Sehprobleme. Sie empfahl eine Lerntherapie und bei Bedarf (Depression) Psychotherapie. Auch die Augen sollten abgeklärt werden. Die Eltern befolgten die Ratschläge, was aber nicht verhinderte, dass sich die Probleme verschärften. Die Eltern gerieten in dieser Situation aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind in einen enormen Handlungsdruck und haben sich zu einem Schulwechsel entschlossen. Der Junge geht heute in die „SBW Haus des Lernens“ in Herisau (Privatschule). Hier fühlt er sich wohl und blüht auf. Die Eltern müssen aber das Schulgeld selber bezahlen. Das ist für sie ein Problem. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass es die Aufgabe der Schule und nicht der Eltern sei, eine Problemlösung zu finden und zu finanzieren.

Die Eltern hatten bereits Kontakt mit Herrn Anderegg von der kantonalen Fachstelle Begabungsförderung. Er empfahl eine Mediation mit den beteiligten Schulgemeinden. Dazu war der Schulrat bisher nicht bereit. Ein Gespräch mit den Schulräten hat im Sommer stattgefunden, jedoch ohne die Schulpsychologin, welche inzwischen pensioniert ist. Eine Abklärung bei einer Kinderpsychiaterin hat inzwischen ebenfalls stattgefunden. Die Ärztin bestätigte die Dringlichkeit einer Umplatzierung und widerspricht den Aussagen der Schulpsychologin. Sie hält die Unterrichtung an der SBW in Herisau für die angemessene Problemlösung.

Die Eltern fühlen sich von der Schulbehörde im Stich gelassen und suchen eine Lösung für das Finanzierungsproblem.

Fallbeispiel 6, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

2003: Tochter kam in den Kindergarten in unserer kleinen Gemeinde. Dieser wurde von einem Ehepaar geleitet. Sie = Kindergärtnerin, Er = Primarlehrer

Nach wenigen Wochen wurde das Verhalten unserer Tochter sehr auffällig: Einschlafstörungen, Bauchweh, sprachliches Regredieren, Aufgabe ihrer Selbstständigkeit. Gespräche zwischen uns und Kindergartenehepaar fanden statt. Diese brachten allerdings kein Licht in diese Sache und ohne zu wissen, was eigentlich das Problem ist, entschieden wir uns nach 5 Monaten Kindergarten unsere Tochter „herauszunehmen“ und abzumelden. Es ging einfach nicht mehr. Besserung der Auffälligkeiten trat sofort ein und ohne weitere Förderung oder Abklärung trat unsere Tochter in die 1. Klasse ein.

2004: Schuleintritt in die 1. Klasse. Wir erlebten zwei „relativ“ entspannte Jahre mit einem Kind, das sehr gerne zur Schule ging und gute Leistungen erbrachte. (Sehr gute und liebevolle Lehrerin).2006: Seit den Osterferien wurde bekannt, dass ein Lehrerwechsel stattfindet ab der 3. Klasse. Unsere Tochter hatte Angst, da sie nun von einem Lehrer statt einer Lehrerin unterrichtet werden sollte. Alte Probleme waren mit einem Schlag wieder da: Schlaf-störungen, Bauchweh, apathisches Verhalten, wechselten ab mit sehr aggressiven Phasen…

2007: In der 3. Klasse sanken ihre Leistungen massiv. Sie hatte Angst vor dem Lehrer und war je länger je mehr nur noch „abwesend“. Erste Äusserungen: „….ich will dieses Leben nicht mehr… habe Angst vor Feuer, unserer Familie passiert etwas“ etc. Es fanden kinderpsychologische und schulpsychologische Abklärungen statt. Unsere Tochter wurde als intelligent und sensibel beschrieben, die eine grosse Angst in sich trägt. Erbliche oder familiäre Depressionen wurden ausgeschlossen, man wusste eigentlich nicht, was los ist.
Wir tauschten uns mit anderen Eltern aus, die ebenfalls Kinder in Kindergarten und Schule hatten und erfuhren haarsträubende Sachen. Die meisten aller Probleme begannen bei den Kindern kurz nach Kindergarteneintritt. Der Verdacht von Kindsmissbrauch wurde immer konkreter und letztendlich vom Kindesschutzzentrum mündlich bestätigt, was der psychische Befund unserer Tochter betrifft.

2007 –2008

Es fanden einige Kontakte mit Erziehungsdepartement (Rechtsabteilung), Krisenintervention Kinder und Gewalt / Kt. SG, Kinder-und Jugendpsychiatrischem Dienst statt. Ein gynäkologischer Befund war nicht aussagekräftig. Wir konnten keinen anderen Elternteil von betroffenen Kindern motivieren, Stellung zu beziehen. Wir standen sprichwörtlich auf verlorenem Posten. Da wir die einzigen wären, die einen Verdacht wirklich äusserten, wurde dieser von der Schulgemeinde, sowie dem Leiter der Krisenintervention einfach für nichtig erklärt. Es wurden auch keine Abklärungen getroffen. Man forderte uns auf, endlich „Ruhe zu geben“.
Das Mobbing in der Schule begann. Schulleiter und Religionsbeauftragte gingen gegen unsere beiden (mittlerweile war auch die 2. Tochter in der Schule, allerdings ohne vorherigen Kindergartenbesuch) Töchter vor. Die 2. Tochter wollte nicht mehr zur Schule.

Fallbeispiel 7, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

Unser Kind erwartete den Schuleintritt in den Kindergarten im Sommer 2006 freudig und fieberte dem Schuljahresanfang entgegen. Es ging anfangs freudig hin, was sich jedoch nach ein paar Wochen änderte. Immer öfters kam es mit ‚Geschichten’ nach Hause, die uns Eltern komisch vorkamen. Wir dachten jedoch „die machen das schon richtig da im Kindergarten“ und unternahmen nicht wirklich etwas.

Vor den Weihnachtsferien 2006/07 schlief unser Kind immer unruhiger, nagte an den Fingernägeln und war zunehmend schlecht gelaunt. In den Weihnachtsferien legte sich das Ganze. Wir schlossen auf Übermüdung. Nach ein paar Ferientagen legte sich die Unruhe.

Drei Wochen nach den Weihnachtsferien fing alles wieder von vorne an. Die von unserem Kind geschilderten Vorkommnisse (regelmässige üble Raufereinen, Würgereien und erpresserisches Verhalten einiger Kinder während der Aussenaufenthalte im Kiga) häuften sich. Wir stellten fest, dass während dieser Zeit keine direkte Aufsicht durch die Lehrperson stattfand. Auf die Situation angesprochen reagierten die Lehrperson und der Schulrat konsterniert und wiesen uns mit der Begründung zurecht, das hätte alles seine Ordnung.

Bis zu den Osterferien hielten wir durch. Nach den Osterferien schlief unser Kind mehrere Nächte praktisch überhaupt nicht. Die Schulrätin, welche an einer Sitzung mit der Lehrperson teilnahm meinte dazu nur ihr Kind bettnässe auch jeden Sonntagabend, wenn es am Montag in den Kiga müsse, das liege in der Sache derNatur und da müsse man halt durch.

Das Gespräch mit der Schule brachte also nichts und die ärztliche Unterstützung mit ‚sanften’ Medikamenten auch nicht. Schlussendlich beantragten wir eine Versetzung in einen anderen Kindergarten. Die Bearbeitung dieses Antrags wurde solange hinausgezögert, dass wir erst drei Tage vor Beginn des neuen Schuljahres (Sj 2007/08) einen Entscheid bekamen.

Das Ende des Schuljahres und während der ganzen Sommerferien lebte unser Kind in der Angst davor, wieder in denselben Kindergarten zu müssen. Es kam denn auch so, denn es wurde dann auch nur in die Parallelklasse eingeteilt und nicht wie wir beantragt hatten, in einen anderen Kindergarten.

Trotz grosser Bedenken, beschlossen wir es trotzdem zu versuchen. Die ersten Wochen ging es gut. Die Mutter begleitete das Kind oft in dieser Zeit. Nach den Herbstferien, ohne die Begleitung der Mutter, kam das Kind mit der ganzen Herausforderung, vor allem mit der Art der Lehrperson, nicht mehr zu Gang.

Die Eltern hatten zunehmend wieder wache Nächte, weil das Kind immer sehr unruhig war, z.T. fast nicht mehr schlief. Der Arzt stellte wieder vermehrt psychosomatische Symptome wie Fingernägelkauen, nervöses Kratzen und übermässiges ‚Spiel’ mit den Genitalien fest.
Die Schule wies einen erneuten Antrag um Versetzung in einen anderen Kindergarten ab. Das Kind wäre nach Beurteilung der Lehrperson und der Heilpädagogin (welche den Unterricht mitgestaltet) gesund. Die Eltern erfänden alles nur… Auch mit einem zweiseitigen Bericht des Arztes über den Zustand des Kindes liess sich die Schule nicht auf einen Schulwechsel ein.

Da es unserem Kind im Unterricht nachweislich schlecht ging, blieb es zu Hause. Die Schule drohte mit Strafe und Bussgeldern. Die Eltern sahen sich, um ihre Glaubwürdigkeit bzw. diejenige ihres Kindes zu beweisen, gezwungen, die Aussagen ihres Kindes von anderen Elter bestätigen zu lassen. Drei Eltern unterschrieben in der Folge, dass ihren Kindern bei dieser Lehrperson ähnliches zugestossen war. (Es ging vorwiegend um die Ausübung von psychischem Druck z.T. aber auch um körperliche Züchtigung). Die Schule blieb auch hier unbeeindruckt, stellte der Lehrperson ein gutes Zeugnis aus.

Die Schulratspräsidentin wies die Eltern darauf hin, dass sie doch eine private Schule für ihre Kinder wählen sollten. Auf die Mehrkosten aufmerksam gemacht, welche die Eltern nicht bezahlen konnten, meinte die Schulratspräsidentin, in diesem Fall wäre ein Wohnortwechsel in Betracht zu ziehen.

Das Ende des Schuljahres 07/08 war geprägt von Hin und Her der Erfüllung der Schulpflicht und dem Wohlbefinden unseres Kindes. Erst ein zweites Gutachten eines Psychologen brachte ca. 3Wochen vor Ende des Schuljahres die ‚Einigung’ mit der Schulratspräsidentin, dass unser Kind nun offiziell suspendiert war vom Unterricht. Somit hatten wir zwar die Bussdrohungen aus dem Weg. Der seelische Zustand unseres Kindes und er ganzen Familie war aber nicht so einfach ‚zu regeln’, die Erlebnisse sassen tief.

Der Übertritt in die erste Klasse war denn auch wiederum gespickt mit Schikanen der Schule. Auch ein eingeschalteter Anwalt konnte nichts erreichen. Unser Kind hatte keine Vorbereitung auf die erste Klasse, die Schule gab keine wichtigen Daten, wie zum Beispiel der Schnuppertag der Kindergärtler in der Schule, bekannt. Die Eltern waren total auf sich gestellt was die Bestimmung des weiteren Weges in der Schule anging. (z.B. EK Eintritt oder nicht). Die Situation war in grossem Masse belastend für die ganze Familie.

Eine Aufsichtsbeschwerde beim Amt für Volksschule in St. Gallen brachte erst im November 2009 (!) die Mitteilung: Die Schulbehörde habe richtig gehandelt. Persönliche Kontakte mit Behördenmitgliedern des Amtes für Volksschule in St. Gallen zeigten, dass Verständnis da ist für die Situation, sie aber nichts ausrichten können, solange von Seiten der örtlichen Schulbehörde, keine Paragraphen verletzt wurden.
Unser Kind ist noch geprägt von den Erlebnissen mit dieser Lehrperson und der ganzen Angelegenheit. Dank der Arbeit der Eltern mit ihrem Kind und einer derzeitigen Lehrperson mit weit mehr Einfühlungsvermögen als jene im Vorjahr, läuft der Schulunterricht so einigermassen.
Wir hoffen, dass unsere ‚Geschichte’ aufzeigt, wie schwieriges sein kann, wenn man das Pech hat, in einer Gemeinde zu wohnen, in der die Schulbehörde Paragraphen hörig ist, ohne den Individualfall zu prüfen. Das Wohl des Kindes ist total egal, Hauptsache die Artikel und Paragraphen werden eingehalten.

Wir schliessen unseren stark gekürzten Bericht mit der Bitte an alle Verantwortlichen, als erstes das Wohl der Kinder im Auge zu behalten und mit den Eltern das konstruktive Gespräch zuzulassen.

Unser Dank gilt all jenen, die das jetzt schon praktizieren.

(3.3.2010)

Fallbeispiel 8, Kanton SG (Name der Elternlobby bekannt)

Aus „Der Beobachter“, Ausgabe:6/10: Schulausschluss – Wer nicht hören will, muss gehen
Text: Bernhard Raos

Zwei Kinder werden in Sennwald SG aus der Regelschule ausgeschlossen -die schärfste Sanktion, wenn Schüler in kein Raster passen und die Behörden nicht mehr weiterwissen.
*Namen der Betroffenen geändert

Anfang 2009 zieht die Behörde die rote Karte. Die Brüder Lukas und Josef Howald* werden vom Unterricht an der Schule Sennwald im St. Galler Rheintal ausgeschlossen. Definitiv. Aus Sicht der beteiligten Ämter und Instanzen ein unaufschiebbarer und nötiger Entscheid. Für die Eltern Hilla und Walter Howald hingegen ein Armutszeugnis der Behörden: «Wir haben lange um eine Aufnahme an einer anderen Schule in unserer Gemeinde nachgesucht. Aber unsere Kinder sind bloss noch Akten.»

Ein solcher Schulausschluss ist die härteste Sanktion, die das Gesetz im Kanton St. Gallen vorsieht. Sie traf im vergangenen Schuljahr insgesamt zwölf Kinder, «deren Verhalten zu Beanstandungen Anlass» gab, wie es das Volksschulgesetz für diesen Schritt fordert. Wenn es so weit kommt, hat das meistens mehrere Gründe: Die Eltern erwarten zu viel, nicht jeder Lehrer ist wirklich ein guter Pädagoge, und natürlich können Schüler sehr schwierig sein –oder es durch die Umstände werden. Die Geschichte von Lukas, 14, und Josef, 11, ist ein solches Drama.

Nach Konflikten an der Primarschule wechseln sie und ihre zwei älteren Brüder 2007 über die Grenze an Privatschulen in Vorarlberg. Die Älteren schliessen dort erfolgreich ihre Schulpflicht ab, und auch Lukas blüht nach schwierigen Jahren regelrecht auf, erzählt die Mutter. Nur Josef überfordert der Freiraum an einer Montessori-Schule. Deshalb und weil die zeitliche und finanzielle Belastung für die Eltern zu gross wird, kehren Lukas und Josef an die Regelschule Sennwald zurück. Im Sommer 2008 werden sie nach einigem Hin und Her in einer regionalen Time-out-Schule für sogenannt schwierige Fälle untergebracht –als «kurzfristige Übergangslösung», wie in der Verfügung der Schulgemeinde steht.

Schulpsychologen empfehlen ein Internat

Doch die Brüder spielen nicht mit. «Wir sollten Holz hacken für Kunden», erinnert sich Lukas, «doch ich wollte schulisch etwas lernen.» Wegen «Nichtbefolgens der Anweisungen» und ständiger Streitereien werden beide vorerst für eine Woche suspendiert. Dann setzen sie gemeinsam mit anderen noch einen drauf und bewerfen auf dem Schulweg fahrende Autos mit Äpfeln. Lukas und Josef werden für drei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen.

Jetzt liegt auch der Bericht des Schulpsychologischen Dienstes vor, der bei den Kindern einen «sehr grossen Bedarf an Förderung sowohl in der Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz» diagnostiziert. Ihre Leistungen lägen «deutlich unterhalb der Stufenerwartung». Der Eintritt in eine Sonderschule wird empfohlen –am besten in einem Internat, damit sie sich im Sonderschulalltag zurechtfinden können.

Howalds akzeptieren die Sonderbeschulung, wehren sich aber gegen eine Internatslösung. «Das hätte die Kinder aus unserer Familie gerissen, von den Kosten ganz zu schweigen», so die Mutter. Sie sucht nach einer externen Lösung in der Region. Die Brüder können zwar an mehreren Orten schnuppern, doch keine Schule will die beiden aufnehmen –ihre Vorgeschichte schreckt wohl ab. Die Zurückhaltung hat auch mit dem Kostendruck zu tun: Pro 100 Schüler gilt in St. Gallen ein Richtwert von 30 Lektionen Förderunterricht, und dieser Pensen-Pool soll nun gekürzt werden. Dahaben Lukas und Josef, die grosse Defizite aufweisen und Unterstützung benötigen, schlechte Karten.

In dieser Situation erteilt Hilla Howald ihren Kindern mit einer ausgebildeten Pädagogin über Monate zu Hause Unterricht. Das ist der Schulbehörde Sennwald zu wenig –da sie aber auch keinen Weg zurück in die Regelschule sieht, verfügt sie im Februar 2009 den Schulausschluss von Lukas und Josef. Und ordnet den Eintritt in eine Sonderschule mit der Begründung an: «Die Möglichkeiten der Volksschule sind ausgeschöpft. Viele Anstrengungen haben keine konkreten Ergebnisse gebracht. Die bereits lange Zeit der Nichtbeschulung bzw. der minimalsten Hausbeschulung bringt für Lukas und Josef unaufholbare Nachteile für das spätere Leben. Das wichtige Lernen im sozialen Leben sowie der Umgang und das Zurechtfinden in der Gruppe finden nicht statt, ganz abzusehen von einer mittlerweile grossen Bildungslücke.» Der Schulausschluss werde als allseitig entlastender Schritt angesehen.

Der Sportlehrer teilte Kopfnüsse aus

HillaHowald holt dazu weiter aus: «Um die Situation besser zu verstehen, muss man unsere Familiengeschichte kennen. Mein Vater hat sich im Dorf quasi vom Tellerwäscher zum Millionär hochgearbeitet.» Daher hätten sie und die Kinder oft Missgunst verspürt: «Was ich in all den Schuljahren miterlebt habe an Traurigem und Schikanösem, könnte ein ganzes Buch füllen.» Dokumentiert und in einem Fall auch durch ein Arztzeugnis belegt sind körperliche Züchtigungen durch einen Sportlehrer. Ihre Kinder –aber auch andere –hätten immer wieder mal Kopfnüsse erhalten oder seien an den Ohren und Haaren gezogen worden, beklagt sich Hilla Howald. Beschwerden hätten nichts genützt.

Der Sennwalder Schulratspräsident Christoph Friedrich kann sich zum laufenden Verfahren aus Gründen des Amtsgeheimnisses nicht äussern. Er merkt zur belasteten Vorgeschichte einzig an, dass es «halt überall menschele». Spricht man mit anderen Eltern im Dorf, hört man: Einige altgediente Lehrer seien noch sehr autoritär. Krass formuliert es eine Mutter, die selber Kinder an der Schule hat: «Am besten fährst du mit Schleimscheissen.»

Genau das kann Hilla Howald nicht. Im Ton ist die Frau ausnehmend freundlich, in der Sache aber konsequent. Sie gilt als unbequem. Ehemann Walter unterstützt sie, exponiert sich aber weniger. Immer wieder haben sich die Eltern für ihre Sprösslinge gewehrt, die Lehrer konfrontiert. Hilla Howald legt Briefkopien auf den Tisch, die die Dinge beim Namen nennen: «Alles redet von der Mitverantwortung der Eltern, doch wirklich wollen tut sie hier niemand.» Mehrmals musste sich Hilla Howald von der Schulleitung sagen lassen, sie «erwarte übermässig viel Zeit und Engagement der Lehrpersonen und sei teils uneinsichtig und ein erheblicher Teil des Problems der Schulschwierigkeiten ihrer Söhne».

Rapporte zur Schulkarriere von Lukas zeigen, dass viel schiefgelaufen sein muss. Im Kindergarten fällt er auf wegen «Entwicklungsverzögerungen im sprachlichen, motorischen und sozial-emotionalen Bereich». Die ersten zwei Jahre absolviert er daher an einer heilpädagogischen Schule. Laut Bericht der Lehrerin mit grossem Erfolg: «Lukas’ Leistungen in den Kulturtechniken sind gut. Insgesamt ist er ein guter und leistungsstarker Schüler. Aufgrund seiner kontaktfreudigen, offenen Art wird er in der zweiten Regelklasse in Sennwald schnell Anschluss an die Klassengemeinschaft finden.»

Doch die positive Prognose erfüllt sich nicht. 2006 macht die Schulleitung erstmals Meldung an die Gemeinde, beklagt sich über «freche Antworten». Regeln würden oft nicht eingehalten. Und: Die «individuellen Wünsche für ihre Kinder werden von der Mutter den kollektiven Möglichkeiten innerhalb einer Klasse übergeordnet». Glücklich war nur das Schuljahr 2007 an der Montessori-Privatschule in Vorarlberg. «Dort habe ich mich wohlgefühlt, ich hatte mehr Freiraum und einen guten Freund», so Lukas. Der Schulbericht erwähnt wechselnde Gemütszustände. Erst wenn Lukas sehr eng geführt werde, finde er Ruhe und zeige auch erstaunliche Leistungen.

Ein Entzug der Erziehungsgewalt droht

Als nur ein Jahr später die Einschätzung des Schulpsychologischen Dienstes Lukas als Sonderschüler einstuft und es später zum Schulausschluss kommt, wandern die Akten von Lukas und Josef an die Vormundschaftsbehörde, die nun zuständig ist. Im März 2009 wird eine Erziehungsbeistandschaft angeordnet –mit der Drohung, die elterliche Obhut zu entziehen, sollte keine einvernehmliche Lösung für die Ausgeschlossenen gefunden werden.

Jetzt erwägt die Familie sogar einen Wohnortswechsel, falls Lukas und Josef anderswo unterkommen. Tatsächlich finden sie eine Schulgemeinde in der Region, die beide nach den Sommerferien vorerst für ein halbes Jahr in Regelklassen aufnimmt. Danach will man weitersehen –vorausgesetzt, die Familie zügelt tatsächlich. Die Vormundschaftsbehörde drückt beim Deal beide Augen zu, sind doch Ausschluss aus der Regelschule und Sonderbeschulung rechtsgültig fixiert. Zumindest beim jüngeren «Problemkind» Josef tut sich am neuen Ort Erstaunliches. «Der Junge ist fleissig, friedlich und anständig, seine schulischen Leistungen sind allerdings noch ungenügend», schreibt die Schule. Ein erfahrener Viertklasslehrer findet offenbar den Zugang. Lukas hingegen kann sich in die Kleinklasse nicht integrieren. «Er fällt immer wieder durch sein merkwürdiges, unmotiviertes und sehr passives Verhalten auf. Seine Leistungen sind nicht das Hauptproblem; es geht ihm nicht gut», heisst es im Bericht der Schule. Der Neue wird bald ausgegrenzt und geplagt. Schliesslich verweigert er Ende 2009 den Schulbesuch. Lukas spricht ungern darüber: «Ich hatte keine Freunde und konnte mich nicht konzentrieren.» Ihn belastet die Situation stark.

«Hätte ich ihn in die Schule prügeln sollen? Wir waren ja selber auch verzweifelt», sagt seine Mutter. Lukas lernt nun wieder zu Hause. Und den Eltern droht nach wie vor der Entzug der Erziehungsgewalt. Wie es weitergeht mit dem 14-Jährigen, der einmal Tierarzt, Autolackierer oder Gärtner werden möchte, ist offen. Die ihm von der Vormundschaftsbehörde zugewiesene Beiständin beruft sich auf das Amtsgeheimnis. Sie dürfe sich nicht äussern, nur so viel: Die Behörden hätten in diesem Fall «total sorgfältig» gearbeitet.

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