Leserbriefe zu Bundesgerichtsentscheid

Bezug: Artikel „Eltern müssen Schulgeld zahlen – wegen Streit mit der Schule“,
erschienen in diversen Regionalzeitungen des Kantons Zürich, online im Tagesanzeiger:
https://www.tagesanzeiger.ch/wegen-streit-mit-schule-zuercher-eltern-muessen-schulgeld-zahlen-407555791311

Margarita Müller:

Der Entscheid zeigt auf, dass Eltern, deren Kinder es in der Schule nicht gut geht, grundlegende Rechte fehlen. Wenn sie versuchen, zum Wohle ihrer Kinder etwas daran zu ändern, werden sie praktisch in jedem Fall als «schwierig» abqualifiziert. Auch in diesem Fall wird durch 3 Instanzen bis vor Bundesgericht der Fehler nur bei den Eltern gesucht. Dass es den Kindern an der Nachbarschule gut geht, ist doch ein deutlicher Beweis, dass der Fehler bei der Schule in der Wohngemeinde lag. Die meisten Eltern resignieren oder wechseln an eine Privatschule – sofern sie sich das leisten können. Wenn sich Eltern gegen krasse Vorfälle – wie in diesem Fall, den ich kenne –  juristisch wehren, sind sie mit horrenden Kosten konfrontiert und damit, dass Behörden ungleich mehr finanzielle Mittel und juristische und kommunikative Ressourcen zur Verfügung haben. Eine Gleichbehandlung vor Gericht ist somit nicht gewährleistet. Mit der freien Schulwahl müssten solche Schwierigkeiten nicht bis vor Bundesgericht gezogen werden. Schule und Eltern müssen gleichberechtigt nach Lösungen suchen oder sich ohne ungerechte Kostenfolgen trennen können.

erschienen in:

Zürcher Oberländer, 7.8.20, redaktioneller Titel: „Schule und Eltern müssen gleichberechtigt nach Lösungen suchen können“

Limmattaler Zeitung, 7.8.20, redaktioneller Titel: „Fehler wird nur bei den Eltern gesucht“

Der Landbote (Region Winterthur), 8.8.20, redaktioneller Titel: „Den Eltern fehlen grundlegende Rechte“

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Erwin Ogg:

Der Bundesgerichtsentscheid zu einem Schulstreit zeigt beispielhaft die weitgehend rechtlose Stellung der Eltern im heutigen Bildungssystem. Die Eltern tragen die Gesamtverantwortung für das Wohl ihres Kindes. Es sollte daher ihr gutes Recht sein, sich zu wehren, wenn sie dieses Wohl in der vom Staate zugewiesenen Schule in Gefahr sehen, etwa durch bestimmte Verhaltensweisen einer Lehrperson. Für den Fall, dass es zwischen Schule und Eltern keine einvernehmliche Lösung gibt, sollte eine unabhängige Beschwerdeinstanz eine dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung, zum Beispiel ein Schulwechsel, anordnen können, ohne finanzielle Nachteile der Eltern zu bewirken. Das bisherige Fehlen einer solchen Beschwerdeinstanz führt dazu, dass bei einem Konflikt zwischen Schule und Eltern die Rekursinstanzen und Gerichte einseitig der Darstellung der Schule folgen. Dadurch verkommen die Gerichte zum verlängerten Arm der Schulbehörden. Das Wohl der Kinder und nicht das Recht des Stärkeren sollte wegweisend sein bei der Beurteilung einer schulischen Situation.

erschienen in:

Linth-Zeitung, 7.8.20, redaktioneller Titel: „Das Wohl der Kinder sollte wegweisend sein“

Zürcher Oberländer, 8.8.20, redaktioneller Titel: „Konflikte zwischen Eltern und Schule: Es wird der Darstellung der Schule gefolgt“

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