Freie Wahl bei Kinder-Tagis: Reinach führt Betreuungsgutscheine ein

BaZ Artikel pdf vom  28. Dezember 2016:

Die Gemeinde Reinach (BL) trägt der stark gestiegenen Nachfrage nach ausserfamiliären Betreuungsplätzen Rechnung. Um den Bedürfnissen von Familien besser entsprechen zu können, hat sie die sogenannte Subjektfinanzierung im Vorschulbereich beschlossen. Die Regelung gilt ab Juli 2017.

Neu erhalten alle Familien Betreuungsgutscheine, mit denen sie Tagestätten oder weitere Betreuungsplätze selbst wählen können. Die Gutscheine sind einkommensabhängig und gelten für Betreuungsangebote innerhalb und ausserhalb der Gemeinde.
Béatrix von Sury, CVP, Vize-Gemeindepräsidentin von Reinach, Landrätin  und Petitionskomiteemitglied Lasst uns unsere Schule:

«Damit geben wir Eltern die freie Wahl – jede und jeder kann das passende Angebot wählen»

Bisher viel zu wenige Plätze

Bei der Subjektfinanzierung richten Gemeinden ihre Beiträge direkt an die Familien aus – und nicht wie bei der Objektfinanzierung an die Anbieter der familienergänzenden Kinderbetreuung. Mit dem Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung zeige sich Reinach modern und familienorientiert, heisst es in der Mitteilung die Gemeinde.

Bisher galt in Reinach die Objektfinanzierung, welche «nur eine ungenügende Abdeckung ermöglicht» habe. Obschon zuletzt 165 Vorschulkinder einen ausserfamiliären Betreuungsplatz beanspruchten, konnten von der Gemeinde nur 49 Plätze subventioniert werden. Nämlich jene der Kindertagesstätte Kakadu, die einen Leistungsauftrag der Gemeinde hatte.

Die Gemeinde will im Frühjahr bekannt geben, wer Anspruch auf die Betreuungsgutscheine hat und wie Eltern vorgehen müssen, wenn sie diese beantragen. Die Gemeinde werde zudem auf Betreuungseinrichtungen zugehen und über die Voraussetzungen der Subjektfinanzierung informieren. Mit den Institutionen soll eine Vereinbarung unterzeichnet werden.

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