Die unterschiedliche Handhabung des Heimunterrichts in den Kantonen bringt Chancenungleichheit und birgt die Gefahr der Willkür. Die Politik sollte hier eingreifen
Jörg Krummenacher (NZZ 16.9.2019)
Denn ein Staat, der die Bildungsziele als verbindlich definiert, macht sich unglaubwürdig, wenn er deren Einhaltung nicht mehr kontrollieren kann. Für Eltern mit der nötigen Kompetenz sollte die Freiheit zum Homeschooling dennoch gewahrt bleiben.
Jedes 500. Kind in der Schweiz wird von seinen Eltern zu Hause unterrichtet. Homeschooling ist somit keineswegs ein Massenphänomen. Dennoch ist bemerkenswert, dass sich die Zahl der heimbeschulten Kinder innert weniger Jahre vervielfacht hat. Für einen Teil der Eltern sind weltanschaulich-religiöse Motive dafür ausschlaggebend, den Nachwuchs von den Schulstuben fernzuhalten: Sie wollen beispielsweise nicht, dass ihre Kinder im Klassenverband in Fragen der Sexualkunde unterrichtet werden. Das sei Privatsache, finden sie. Andere begründen den Unterricht zu Hause mit grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber dem Schulbetrieb, Dritte sehen ihre Sprösslinge nur unter elterlicher Obhut individuell genügend gefordert, gefördert und womöglich auch behütet.
Auch beim Homeschooling stellt sich die Frage des Masses: Wie viel Freiheit und wie viel staatlicher Ein- und Zugriff soll sein? Bund und Justiz delegieren die Antwort an die Kantone: Denn Volksschule ist Kantonssache, und es existiert kein nationales Recht auf Homeschooling. Den Kantonen bleibt also freigestellt, Homeschooling zuzulassen oder nicht. Das führt heute zu Masslosigkeit nach oben wie nach unten: Die einen lassen es mehr oder weniger unkontrolliert zu, die anderen verunmöglichen es.
Das ist unbefriedigend. Nicht nur wegen der damit verbundenen Chancenungerechtigkeit, sondern auch wegen der Überforderung staatlicher Organe in den einen und wegen der Gefahr behördlicher Willkür in anderen Kantonen. Man nehme den besonders liberalen Kanton Bern, wo derzeit 665 Kinder von ihren Eltern beschult werden. Der kantonalen Schulaufsicht obliegt die Überprüfung, ob der Heimunterricht die schulischen Ziele erreicht. Für eine seriöse Überprüfung fehlt indes das Personal, die Aufsicht wird zur Farce.
Die Gefahr der Willkür illustriert der Vergleich Berns mit St. Gallen: In beiden Kantonen ist Homeschooling bewilligungspflichtig, ein Lehrdiplom wird aber nicht explizit vorgeschrieben. Während in Bern die Praxis grosszügig ist, zeigt sich der sankt-gallische Erziehungsrat restriktiv: Er hat in zehn Jahren keine einzige Bewilligung erteilt – eine Gängelung, die eines liberalen Staates unwürdig ist. Selbst in der so hoch gehaltenen kantonalen Bildungshoheit tut deshalb ein Mindestmass an Harmonisierung not. In grundlegenden Bereichen der Volksschule haben dies Bund und Kantone längst realisiert. Die Homeschooling-Nische hingegen ist bisher unbefleckt geblieben – mit fragwürdigen Folgen: Während einzelne Kantone eine Sogwirkung ausüben, beispielsweise auf Familien mit fundamentalistischem Hintergrund, bleibt in anderen Kantonen selbst Lehrkräften, die sich einige Monate mit ihrer Familie auf Auslandreise begeben möchten, die Beschulung ihrer Kinder verunmöglicht.
Die Politik ist gut beraten, Homeschooling in moderatem Rahmen zu harmonisieren. Ein Staat, der die Bildungsziele und Lehrpläne als verbindlich definiert, macht sich einerseits unglaubwürdig, wenn er deren Einhaltung nicht mehr kontrollieren kann. Anderseits sollte die Freiheit auf Homeschooling für alle Eltern gelten, die dafür über die nötige Kompetenz verfügen. Auch künftig werden nur verhältnismässig wenige Kinder zu Hause unterrichtet werden. Aber es sind zu viele geworden, als dass es sich Bund und Kantone noch leisten könnten, ihre Hausaufgaben nicht zu machen.
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