
Fallbeispiel 8: Kindeswohl hat keine Priorität
(Name der Elternlobby bekannt)
2003
Tochter kam in den Kindergarten in unserer kleinen Gemeinde. Dieser wurde von einem Ehepaar geleitet. Sie = Kindergärtnerin, Er = Primarlehrer
Nach wenigen Wochen wurde das Verhalten unserer Tochter sehr auffällig: Einschlafstörungen, Bauchweh, sprachliches Regredieren, Aufgabe ihrer Selbstständigkeit. Gespräche zwischen uns und Kindergartenehepaar fanden statt. Diese brachten allerdings kein Licht in diese Sache und ohne zu wissen, was eigentlich das Problem ist, entschieden wir uns nach 5 Monaten Kindergarten unsere Tochter „herauszunehmen“ und abzumelden. Es ging einfach nicht mehr. Besserung der Auffälligkeiten trat sofort ein und ohne weitere Förderung oder Abklärung trat unsere Tochter in die 1. Klasse ein.
2004
Schuleintritt in die 1. Klasse. Wir erlebten zwei „relativ“ entspannte Jahre mit einem Kind, das sehr gerne zur Schule ging und gute Leistungen erbrachte. (Sehr gute und liebevolle Lehrerin).
2006
Seit den Osterferien wurde bekannt, dass ein Lehrerwechsel stattfindet ab der 3. Klasse. Unsere Tochter hatte Angst, da sie nun von einem Lehrer statt einer Lehrerin unterrichtet werden sollte. Alte Probleme waren mit einem Schlag wieder da: Schlafstörungen, Bauchweh, apathisches Verhalten, wechselten ab mit sehr aggressiven Phasen….
2007
In der 3. Klasse sanken ihre Leistungen massiv. Sie hatte Angst vor dem Lehrer und war je länger je mehr nur noch „abwesend“. Erste Äusserungen: „….ich will dieses Leben nicht mehr… habe Angst vor Feuer, unserer Familie passiert etwas“ etc. Es fanden kinderpsychologische und schulpsychologische Abklärungen statt. Unsere Tochter wurde als intelligent und sensibel beschrieben, die eine grosse Angst in sich trägt. Erbliche oder familiäre Depressionen wurden ausgeschlossen, man wusste eigentlich nicht, was los ist.
Wir tauschten uns mit anderen Eltern aus, die ebenfalls Kinder in Kindergarten und Schule hatten und erfuhren haarsträubende Sachen. Die meisten aller Probleme begannen bei den Kindern kurz nach Kindergarteneintritt. Der Verdacht von Kindsmissbrauch wurde immer konkreter und letztendlich vom Kindesschutzzentrum mündlich bestätigt, was der psychische Befund unserer Tochter betrifft.
2007 – 2008
Es fanden einige Kontakte mit Erziehungsdepartement (Rechtsabteilung), Krisenintervention Kinder und Gewalt / Kt. SG, Kinder- und Jugendpsychiatrischem Dienst statt. Ein gynäkologischer Befund war nicht aussagekräftig. Wir konnten keinen anderen Elternteil von betroffenen Kindern motivieren, Stellung zu beziehen. Wir standen sprichwörtlich auf verlorenem Posten. Da wir die einzigen wären, die einen Verdacht wirklich äusserten, wurde dieser von der Schulgemeinde, sowie dem Leiter der Krisenintervention einfach für nichtig erklärt. Es wurden auch keine Abklärungen getroffen. Man forderte uns auf, endlich „Ruhe zu geben“.
Das Mobbing in der Schule begann. Schulleiter und Religionsbeauftragte gingen gegen unsere beiden (mittlerweite war auch die 2. Tochter in der Schule, allerdings ohne vorherigen Kindergartenbesuch) Töchter vor. Die 2. Tochter wollte nicht mehr zur Schule.
Da die Oberstufe neu in Nesslau organisiert wurde, stellten wir den Antrag für unsere beiden Töchter für auswärtigen Schulbesuch in Nesslau noch innerhalb der Primarschulzeit. Dieser wurde von der Gemeinde abgelehnt und wir gingen in Rekurs. Wir erbrachten alle möglichen Gutachten. Kurz vor den Sommerferien 2008 und innerhalb der Gerichtsferien wurde der Rekurs für die älteste Tochter bewilligt.
Da aber inzwischen unsere jüngste Tochter eingeschult werden sollte und innerhalb der angehenden Basisstufe häufig mit der von uns verdächtigten Person zusammenkommen sollte, war der Entscheid für uns nicht akzeptabel! Es sollte uns zugemutet werden, da unsere beiden jüngeren Töchter noch keine Auffälligkeiten zeigen würden (so die amtliche Begründung), diese hier im Ort in die Schule zu schicken. Der älteren Tochter wurde aufgrund der Gutachten ein auswärtiger Schulbesuch gestattet. Wir verstanden die Welt nicht mehr. Hier ging es ja nun wirklich nicht um das Kindswohl!
Eine gerichtliche Einsprache innerhalb der Sommerferien entfiel, da Gerichtsferien. Hatte der Leiter der Krisenintervention seinen Bericht deshalb so lange verzögert eingebracht, damit erst so spät entschieden werden konnte?
Für uns war allerdings klar, das Wohl unser aller Kinder steht an erster Stelle und wir wollten nicht warten, bis sich noch andere Auffälligkeiten bei den jüngeren zeigen würden, um zu handeln. Wir meldeten unsere Kinder hier in der Gemeinde ab. Seit Sommer 2008/2009 besuchen alle drei Mädchen die Liechtensteinische Waldorfschule. Finanziell und wegen sonstigem Aufwand stossen wir sehr oft an unsere Grenzen, aber wir haben diesen Entscheid noch keinen einzigen Tag bereut!
Nach einer komplementärmedizinischen Therapie unserer Tochter (die natürlich keine Krankenkasse bezahlt) geht es ihr sehr gut und im Gegensatz zu den anderen betroffenen Kindern in unserer Gemeinde wird sie ihren Weg sehr gut machen.
Sämtliche Symptome sind verschwunden und durch das Schöpfen ihres gesamten Potentials hat sie innert kurzer Zeit die Position der Klassennbesten eingenommen, trotz vorherigem Rückstand von 4 Jahren Englisch und Französisch.
Hätten wir unser Eigentum verkaufen können, wären wir weggezogen. Da das nicht möglich war, mussten wir andere Wege gehen, die allerdings uns und nicht die Verursacher finanziell belasten!
Es bleibt zu hoffen, dass eines Tages die freie Schulwahl in sämtlichen Kantonen Einzug hält. Und nicht nur für die Oberstufe, sondern auch für die Primarschule. Gerade diese ersten Jahre sind prägend für das ganze Leben, vielen Lehrern scheint das nicht bewusst zu sein! Natürlich gibt es auch im öffentlichen Bereich gute Lehrer. Wir hatten jetzt einfach Pech. Ausser der Klassenlehrerin der ersten beiden Schuljahre war es wirklich unzulänglich. Allen zukünftigen Eltern sei zu raten: Solange es keine Freie Schulwahl gibt, müsst ihr wählen: Eigentum oder Kinder. Beides zusammen kann riesige, fast untragbare Probleme bereiten, wenn „es“ eben nicht läuft. Denn es gibt keine zufriedenstellende Lösungen! Solange das Kindswohl nicht den ersten Platz einnimmt, sondern die Machtfrage überwiegt, gibt es die nicht. In der Schweiz ist das leider so!
3.3.2010