Fallbeispiel 7: Schulbehörde behindert angemessene Lösung

Eine Familie (Name der Elternlobby bekannt) im Toggenburg hat folgendes Problem:

Einer ihrer Söhne (heute in der 2. Sek) hatte grosse Schulprobleme in der Oberstufe. Er verlor jegliche Lernmotivation, hängte ab und zeigte depressive Züge. Er wurde vor einem Jahr (Januar 09) schulpsychologisch abgeklärt. Die Schulpsychologin erkannte eine Teilhochbegabung und Sehprobleme. Sie empfahl eine Lerntherapie und bei Bedarf (Depression) Psychotherapie. Auch die Augen sollten abgeklärt werden. Die Eltern befolgten die Ratschläge, was aber nicht verhinderte, dass sich die Probleme verschärften. Die Eltern gerieten in dieser Situation aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind in einen enormen Handlungsdruck und haben sich zu einem Schulwechsel entschlossen. Der Junge geht heute in die „SBW Haus des Lernens“ in Herisau (Privatschule). Hier fühlt er sich wohl und blüht auf. Die Eltern müssen aber das Schulgeld selber bezahlen. Das ist für sie ein Problem. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass es die Aufgabe der Schule und nicht der Eltern sei, eine Problemlösung zu finden und zu finanzieren.

Die Eltern hatten bereits Kontakt mit Herrn Anderegg von der kantonalen Fachstelle Begabungsförderung. Er empfahl eine Mediation mit den beteiligten Schulgemeinden. Dazu war der Schulrat bisher nicht bereit. Ein Gespräch mit den Schulräten hat im Sommer stattgefunden, jedoch ohne die Schulpsychologin, welche inzwischen pensioniert ist. Eine Abklärung bei einer Kinderpsychiaterin hat inzwischen ebenfalls stattgefunden. Die Ärztin bestätigte die Dringlichkeit einer Umplatzierung und widerspricht den Aussagen der Schulpsychologin. Sie hält die Unterrichtung an der SBW in Herisau für die angemessene Problemlösung.

Die Eltern fühlen sich von der Schulbehörde im Stich gelassen und suchen eine Lösung für das Finanzierungsproblem.