Freie Schulen – neue Bezeichnung für gemeinnützige Schulen

Begriffserklärung

Ziel der Elternlobby ist ein vielfältiges Bildungswesen, dass den sehr unterschiedlichen Bildungsbedürfnissen der Kinder gerecht wird und in dem die Verantwortung der Eltern für deren Wohl – auch in der Schule – respektiert wird. Dazu sollen die Eltern unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine ihrem Kinde entsprechende Schule wählen können. Nebst staatlichen Schulen sollen alle Eltern ohne finanzielle Diskriminierung, auch sogenannte „Freie Schulen“ wählen können.

Wie in vielen Ländern mit freier Schulwahl soll es auch in der Schweiz 3 verschiedene Kategorien von Schulen geben. Neuer Ausdruck: „Freie Schulen“, Deutschland „Ersatzschulen“, Niederlande „Independent School“, nordische Länder „Free School“, USA „Charter School“.

Kein Land mit freier Schulwahl hat diese je wieder abgeschafft, ebenso verschiedene Gemeinden in der Schweiz. Schweizer*Innen sind gewohnt zu wählen. 

Bezeichnung Staatsschulen Neu: „Freie Schulen“ Privatschulen
Trägerschaft öffentlich-rechtliche Trägerschaft freie Trägerschaft
(nicht gewinnorientiert)
privat-rechtliche Trägerschaft
Finanzierung öffentlich finanziert öffentlich finanziert privat finanziert
Zugang offen für alle Lernenden offen für alle Lernenden eingeschränkter Zugang

Staatsschulen

Staatsschulen sind Schulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Sie nehmen alle Kinder auf und werden öffentlich finanziert. Das Volksschulgesetz sieht vor, dass staatliche Schulen – ähnlich wie private Schulen – Schwerpunkte setzen und sich profilieren können. Mit der freien Schulwahl wird diese Profilierung und damit ein vielfältigeres und bedürfnisgerechteres Staatsschulangebot gefördert. Gleichzeitig wird den Eltern ermöglicht, aus den verschiedenen Angeboten auswählen zu können.

Freie Schulen (neuer Name) soll gesetzlich verankert werden

Freie Schulen sind Schulen in freier Trägerschaft und können das pädagogische Modell frei wählen. Sie erfüllen die gleichen Aufgaben wie die staatlichen Schulen und unterstehen staatlicher Aufsicht. Sie sind offen für alle Kinder wie die staatlichen Schulen und werden öffentlich finanziert. Da sie kein zusätzliches Schulgeld verlangen dürfen, erfüllen sie die gleichen Bedingungen wie staatliche Schulen und sind für alle Familien unabhängig vom Einkommen wählbar.

Privatschulen

Privatschulen haben eine privat-rechtliche Trägerschaft und dürfen Schulgeld verlangen. Sie können gewinnorientiert arbeiten und Kinder aus finanziellen, religiösen oder anderen Gründen ausschliessen.

Freie Schulen und Privatschulen sind nicht dasselbe. Der Kanton entscheidet über die Anerkennung als Freie Schule.

Links

[PDF] Freie Schulen – eine neue Kategorie von Schulen

Lesen Sie hier mehr zur praktischen Umsetzung der freien Schulwahl

1 Antwort
  1. Ruedi Höhn
    Ruedi Höhn sagte:

    danke für die mail. ich wünsche euch gutes gelingen.
    schade, daSS gleich am anfang ein rechtschreibfehler auffällt – schlechte reklame für die freie schulbildung…
    gruss! ruedi höhn, winterthur

    Antworten

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