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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNOAuszug: Artikel 26, Absatz 3Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.Den vollständigen Wortlaut finden Sie auf den Internetseiten des UNO-Hochkommissariats hier ... |
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