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Deutschland

Situation in Deutschland: http://www.nrw.de/Presseservice/archive/presse2006/06_2006/060622MSW_a.php Schulgesetz zum Schuljahr 2008/2009: (Pressetext von Juni 2006) Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen und Berufsschulen (1. August 2008). Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke wird den Eltern freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden - und zwar ohne sich dafür gegenüber der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen. Die Schulwahl kann damit endlich den vielfältigen individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern Rechnung tragen, die sich etwa aus der Notwendigkeit ergeben, Familie und Beruf zu vereinbaren. Andererseits wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten eingeführt. Wer also sein Kind am besten in der Schule in der unmittelbaren Nachbarschaft aufgehoben sieht, wird dort wie bisher einen Platz bekommen. Jeder Ausbildungsbetrieb hat gleichfalls Anspruch auf den Besuch seiner Auszubildenden an der nächsten Berufsschule; ein Auszubildender kann nur im Einverständnis mit dem Betrieb eine andere Berufsschule wählen.

Trotz Schulgesetz und alledem: Nachfrage nach Gesamtschulplätzen ungebrochen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 7: Schulwesen (PDF)

Verfassungsentwurf für ein freies Schulwesen (PDF)
Wortlaut des Verfassungsentwurfes der schleswig-holsteinischen Volksinitiative 1998

Mehr Selbständigkeit für alle Schulen gefordert