International
Kein Land hat die freie Schulwahl je wieder abgeschafft. Die freie Schulwahl hat sich bewährt.
Schulwahlmöglichkeiten für Eltern international OECD
Mitsprachemöglichkeiten für Eltern international OECD
Deutschland führt die freie Schulwahl innerhalb aller Schulen jetzt ein.
Die meisten Länder Europas haben mehr oder weniger die freie Schulwahl zum Teil schon seit über 150 Jahren. Die Schweiz hat zusammen mit Griechenland und Portugal keine freie Schulwahl.
Wahlfreiheit der Eltern in Europa weiter
Atlas zum Menschenrecht auf Bildung und zur Freiheit der Erziehung in Europa
Herausgegeben vom 'european forum for freedom in education'
(e f f e). weiter
Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Europa
Atlas zum Menscherecht auf Bildung und zur Freiheit der Erziehung in EuropaHerausgegeben vom 'european forum for freedom in education'
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Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
